Die erfolgreiche Veranstaltungsreihe für Distributoren und Reseller, die innovaphone „Dialoge“, geht in die nächste Runde. Von Mitte April bis Mitte Juni nutzt der Sindelfinger Spezialist für Arbeits- und Kommunikationsumgebungen das bewährte Veranstaltungsformat, um europaweit vor Ort den engen Kontakt und Austausch mit seinen Partnern zu pflegen. Auf der Agenda stehen Einblicke in die Arbeit der innovaphone Entwicklungsabteilung ebenso wie ein Ausblick auf die weitere Geschäftsentwicklung und -strategie. Neu ist, dass Partner dazu eingeladen sind, selbst Themen zu platzieren.
Termine
Terminhinweise und Veranstaltungstipps der an der Initiative Cloud Services Made in Germany beteiligten Unternehmen
Google Chronicle als Motor für indevis Managed Detection and Response, 8. März 2023
„Blick unter die Motorhaube: Google Chronicle als Motor für indevis MDR“ – so lautet der Titel des Webinars, das die Firma indevis am 8. März 2023 veranstaltet.
EuroShop 2023: ROQQIO ist jetzt REMIRA
ROQQIO heißt ab sofort REMIRA: Der Omnichannel-Commerce-Softwareanbieter präsentiert sich auf der EuroShop vom 26. Februar bis 2. März 2023 in Düsseldorf unter neuem Namen. Das internationale Fachpublikum aus der Handelsbranche kann sich am Messestand A24 in Halle 6 vom vernetzten End-to-End-Angebot entlang der gesamten Wertschöpfungskette überzeugen.
innovaphone auf der CCW 2023 in Berlin
Bei der diesjährigen CCW 2023 in Berlin (28.2. – 2.3.23) ist der Sindelfinger Spezialist für den Arbeitsplatz der Zukunft, die innovaphone AG, erstmals mit einem eigenen Stand (Stand 3H5) vertreten.
p.c.a.k. lädt am 22. Februar 2023, 10.00 Uhr, zum Fach-Webinar „Neue Bewertung von Pensionszusagen mit Rückdeckungsversicherungen“
Bereits im April 2021 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) den Rechnungslegungshinweis (RH) IDW RH FAB 1.021 verabschiedet und im Juli 2021 veröffentlicht. Der RH ist ab 31.12.2022 anzuwenden auf die handelsrechtliche Bewertung von Direktzusagen, die zwar nicht versicherungsgebunden, d.h. ohne Bezugnahme, ausgestaltet sind, deren zugesagte Versorgungsleistungen aber in Teilen durch eine bzw. mehrere Rückdeckungsversicherungen (RDV) finanziert werden. Er findet auch Anwendung auf rückgedeckte Unterstützungskassen.