Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2. Juli 2023 in Kraft und gilt derzeit für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Ab dem 17. Dezember 2023 betrifft es auch Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten.
Angesichts dieser neuen gesetzlichen Pflicht sehen sich Unternehmen vor der Herausforderung, Softwarelösungen zu finden, um das Hinweisgebersystem zu implementieren.