Cloud Anbieter aus Deutschland – Initiative Cloud Services Made in Germany

Die Initiative Cloud Services Made in Germany bündelt Cloud Anbieter und Cloud Services aus Deutschland – mit Hauptsitz in Deutschland, Verträgen nach deutschem Recht und deutschsprachigem Support. Unternehmen, die einen souveränen Cloud Service in Deutschland suchen, finden im Lösungskatalog eine Anbieterübersicht zu den verschiedensten Anwendungsbereichen

Aktuelle News aus der Initiative Cloud Services Made in Germany

Virtual Solution schließt neue, erweiterte Rahmenvereinbarung mit dem Beschaffungsamt des Bundes

Virtual Solution hat mit dem Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums (BeschA) eine neue, umfangreichere Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Installation und Wartung der mobilen Sicherheitslösung SecurePIM Government SDS (VS-NfD) geschlossen. Bundes- und jetzt auch Landesbehörden können damit ausschreibungsfrei weiterhin die iOS- und ab sofort auch die Android-Version der Systemlösung SecurePIM Government SDS über das Kaufhaus des Bundes (KdB) beziehen.

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onOffice stark in der Krise

Das letzte Jahr hatte alle im Griff. Viele Veränderungen, Fortschritte in der Digitalisierung und neue Versuche, sich das Leben zu Hause so angenehm wie möglich zu gestalten. Das Softwareunternehmen onOffice blickt auf ein ereignisreiches und auch starkes Jahr 2020 zurück.

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BEO-Akademie digital: Neues rund um Zoll- und Exportrecht online

Zollupdate, Brexit, Exportkontrolle & Co.: Im Rahmen der BEO-Akademie gibt die BEO GmbH, Hersteller von Zoll- und Versandsoftware, einen Überblick über die aktuellen Anforderungen im Zoll- und Exportrecht. Nun stellt der Anbieter die Präsenzschulungen im Zuge der Corona-Pandemie auf Online-Video-Seminare um – jederzeit ortsunabhängig über das eLearning-Portal abrufbar. Im Fokus stehen die zollrechtlichen Neuerungen für 2021.

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E-Rechnungsgesetz: Mit ZEP auf der sicheren Seite

Mit Inkrafttreten des E-Rechnungsgesetzes sind alle öffentlichen Auftraggeber (Staat, Länder, Kommunen) seit 27. November 2020 zum Empfang und zur Weiterverarbeitung von Rechnungen in elektronischer Form verpflichtet. Andere Formate dürfen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert werden.

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