Cloud Anbieter aus Deutschland – Initiative Cloud Services Made in Germany

Die Initiative Cloud Services Made in Germany bündelt Cloud Anbieter und Cloud Services aus Deutschland – mit Hauptsitz in Deutschland, Verträgen nach deutschem Recht und deutschsprachigem Support. Unternehmen, die einen souveränen Cloud Service in Deutschland suchen, finden im Lösungskatalog eine Anbieterübersicht zu den verschiedensten Anwendungsbereichen

Aktuelle News aus der Initiative Cloud Services Made in Germany

faktur:digital beteiligt sich an Initiative Cloud Services Made in Germany

Mit der faktur:digital GmbH hat sich ein weiterer in Deutschland ansässiger Anbieter von Cloud Computing-Lösungen dazu entschieden, sich an der Initiative Cloud Services Made in Germany zu beteiligen. Das Unternehmen aus Thierhaupten bietet mit der mit der Digitalisierungsplattform faktur:box umfassende Möglichkeiten, Dokumente nicht nur revisionssicher zu archivieren, sondern auch im Rahmen digitaler Prozesse durchgehend effizient zu verarbeiten.

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Updates im Cloud Computing: Einer für alle, alle für einen!

Mitte November 2020 war es wieder soweit: Mit der Version 6.4 wurde ein neues Major Release von ZEP, einer cloudbasierten Software für Zeiterfassung und Projekt-Controlling veröffentlicht. Das Rollout fand an einem Wochenende statt, ab Montag konnten dann alle ZEP Cloud-Anwender auf die neue Version zugreifen.

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Initiative Cloud Services Made in Germany begrüßt innovaphone

Mit der Firma innovaphone beteiligt sich ein weiterer in Deutschland ansässiger Anbieter von Cloud Computing-Lösungen an der Initiative Cloud Services Made in Germany. Das Unternehmen aus Sindelfingen gehört nach eigenen Angaben zu den führenden europäischen Anbietern von universellen Arbeits- und Kommunikationslösungen für jede Unternehmensgröße und bietet mit der myApps Cloud eine Cloud-basierte Arbeits- und Kommunikationsplattform.

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Elektronische Gesundheitskarte: Confidential Computing schützt Patientendaten

Im Januar wurde ein Streitfall vor dem Bundessozialgericht entschieden, demzufolge Patienten keinen Anspruch auf einen Versicherungsnachweis in Papierform besitzen. Die Kläger beanstandeten die mangelnde Datensicherheit, doch das Gericht befand die elektronische Gesundheitskarte als DSGVO konform. Gemäß des „risikobasierten Ansatzes“ entschieden die Richter, dass das Risiko eines Datenvorfalls dem praktischen Nutzen des elektronischen Versicherungsnachweises unterstehe.

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