Mit der Firma NetPlans hat sich ein weiterer, in Deutschland ansässiger Anbieter von Cloud Computing-Lösungen für eine Beteiligung an der Initiative Cloud Services Made in Germany entschieden. Seit 1998 betreut das Unternehmen mit Hauptsitz in Ettlingen mittelständische sowie große Unternehmen aus ganz Deutschland und Europa.
MobileTech 2015 – midcom Cloud Unternehmenssoftware verfolgt konsequent Mobile-Technologien
Seit dem Jahr 2000 entwickelt und vertreibt die midcom GmbH Handy-Software-Produkte, die auch als App für Smartphone herunterladbar sind. Vielfach verschwimmt heute für den Anwender die Grenze zwischen App- und Web-Version– entscheidend ist, dass die Programme leicht verständlich und eine gute Ergonomie aufweisen.
ProfitBricks erweitert DevOps Central Plattform um Toolkits für DevOps Tools Ansible und Chef
ProfitBricks veröffentlicht zwei weitere Toolkits für sein Community Portal DevOps Central. Mit der Unterstützung der DevOps Tools Ansible und Chef erleichtert ProfitBricks die Automatisierung der Anwendungsentwicklung für Cloud-Umgebungen. Darüber hinaus unterstützt ProfitBricks Verantwortliche aus den Bereichen Development und Operations dabei, DevOps-Prinzipien zu implementieren. Neben zahlreichen Software-Development-Kits stehen auf DevOps Central diverse Multi-Cloud-Libraries zur Verfügung.
edlohn baut Marktführerschaft bei Online-Abrechnungen weiter aus
eurodata, führender Anbieter cloudbasierter Softwarelösungen für Handelsnetze, Steuerberater und KMUs, hat jetzt erstmals in einem Monat online über 310.000 Löhne abgerechnet. Damit baut eurodata seine Spitzenposition im Bereich der Online-Lohnabrechnung weiter aus und wird das Jahr mit über 3,7 Mio. Abrechnungen abschließen. Seit Juli 2015 nutzen die ETL-Kanzleien flächendeckend die neue eLohnakte von eurodata. Damit läutet die ETL eine neue Zeitrechnung ein und die Papier-Lohnordner werden schon in Kürze in der ETL-Gruppe der Vergangenheit angehören.
Verkehrsdaten für Verbrecherjagd nutzen – aber nicht an den Grundrechten vorbei!
In der heutigen Informations- und Kommunikationsgesellschaft ist der Wunsch nach einer effektiven Strafverfolgung für viele Menschen nachvollziehbar. Dem gegenüber steht jedoch das vom Grundgesetz garantierte Fernmeldegeheimnis. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom März 2010 klargestellt, dass dessen Missachtung eine Verletzung der Grundrechte darstellt und somit die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Doch das Gericht hat die Vorratsdatenspeicherung auch „nicht für grundsätzlich unvereinbar“ mit dem Grundgesetz genannt, sofern „hinsichtlich der Datensicherheit ein hoher Standard normenklar und verbindlich vorgegeben wird“. Ein neuer Gesetzentwurf wird daher nach der Sommerpause im September dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Kritiker betonen allerdings, dass auch dieser Gesetzesentwurf nicht den rechtlichen Vorgaben der Richter entsprechen wird.